Wohngruppe E28 für Bewohner/-innen mit psychischen Behinderungen (LWL-Wohnverbund Lippstadt)
- Artikel-Nr.: 10112
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) arbeitet als Kommunalverband mit mehr als 16.000 Beschäftigten für die 8,2 Millionen Menschen in der Region Westfalen-Lippe. Er betreibt 35 Förderschulen, 21 Krankenhäuser und 17 Museen und ist außerdem einer der größten deutschen Hilfezahler für Menschen mit Behinderung.
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Im Wohnhaus E 28 werden Menschen betreut, die unter einer psychischen Behinderung leiden oder von einer psychischen Behinderung bedroht sind. Eine psychische Behinderung bezeichnet eine dauerhafte und gravierende Beeinträchtigung der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Teilhabe oder mögliche Folgen wie Arbeitslosigkeit, Verlust von Wohlstand und sozialer Kontakte, einer Person, aufgrund von Symptomen einer psychischen Störung. Statistisch betrachtet haben Menschen mit einer Erkrankung aus dem schizophrenen Formenkreis oder einer affektiven Psychose das größte Risiko einer psychischen Behinderung. Die Aufnahme von Personen mit Doppeldiagnosen (Psychose und Sucht) ist in Einzelfällen möglich. Allerdings muss gewährleistet sein, dass keine akute Suchtsymptomatik vorliegt. Das Alterspektrum beginnt mit dem Eintritt des 18. Lebensjahres bis hin zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit. Aufgrund der Barrierefreiheit des Wohnhauses ist es problemlos möglich, Personen mit körperlichen Behinderungen aufzunehmen. Bei anderen Behinderungsbildern wie zum Beispiel Sinnesbehinderungen wird im Einzelfall geprüft, ob eine Aufnahme möglich ist. Auch die Aufnahme von langzeitbeurlaubten Maßregelvollzugspatienten ist grundsätzlich möglich und wird ebenfalls im Einzelfall geprüft.